Skip to main content

Neuigkeiten

Hochschulpolitik – was ist die Zivilklausel?

Die Zivilklausel ist eine Selbstverpflichtung der Hochschule. Sie bedeutet, dass Forschung, Lehre und Studium nur für friedliche und zivile Zwecke genutzt werden sollen.

Die Zivilklausel ist eine Selbstverpflichtung der Hochschule. Sie bedeutet, dass Forschung, Lehre und Studium nur für friedliche und zivile Zwecke genutzt werden sollen.

An der Hochschule soll also nichts unterstützt werden, was direkt für Krieg oder militärische Zwecke gedacht ist.

Wichtig:
Eine Zivilklausel ist kein allgemeines Gesetz, sondern eine Regel, für die sich die Hochschule selbst entscheidet.

Bis lang verpflichtet sich die FH Münster durch eine Zivilklausel in ihrer Grundverordnung...