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Der AStA ist deine Interessenvertretung. Seine Arbeitsgrundlage sind deine Anliegen!

Aktuelles

Häkel-Workshop

Liebe Studis,

vom 03.12. bis 05.12. von 13 bis 17 Uhr bieten wir euch einen 3-tägigen Häkelworkshop für Handschuhe im Sitzungsraum des AStA-Büros am Leonardo Campus an.

 

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Ergebnisse der Hochschulwahl

Liebe Studis,

vom 24.– 28. November 2025 fanden die Wahlen zum Studierendenparlament (StuPa) sowie die Urabstimmung zum geplanten Tretty-Angebot an der FH Münster statt. Hiermit informieren wir euch über das amtliche Endergebnis.

 

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Was ist der AStA?

Unser Anliegen ist es, eure Interessen vor der Hochschule zu vertreten und diese auch mit persönlichem Engagement durchzusetzen. Der AStA (Allgemeine Studierendenausschuss) der FH Münster ist das ausführende Organ der studentischen Selbstverwaltung und arbeitet fachbereichs- und institutsübergreifend. Er ist ein Kollegialorgan, das heißt er setzt sich aus dem Vorsitz und den Referent*innen zusammen und beschließt gemeinsam.

Eure Interessenvertretung

Wir setzten uns für euch ein stehen dafür im Austausch mit Hochschulgremien.

Kostenlose Rechts- und Sozialberatung

Wir bieten kostenlose Rechts- und eine Sozialberatung an, welche euch unterstützen und über eure Rechte aufklären.

Wir organisieren politische Bildung

Wir bieten euch Möglichkeiten, euch über die Studieninhalte hinaus zu informieren und zu bilden. Um aktuelle politische und gesellschaftliche Diskurse zugänglich zu machen, bereiten wir Veranstaltungen zu unseren Referatsinhalten vor und unterstützen externe Initiativen in ihrer Bildungsarbeit.

Wir halten euch auf dem Laufenden

Wir informieren euch zu politischen & gesell­schaft­lichen Aktivitäten, Veranstaltungen und Themen rundums Studium und über die Möglichkeiten der Mitbestimmung um eure Umwelt aktiv mitzugestalten.

Euer Semesterticket

Wir kümmern uns um euer Semesterticket und stehen euch bei Fragen dazu zur Seite.

Können wir dir weiterhelfen?

Die Öffnungszeiten des AStA Büro sind:

Mo-Do: 10-16 Uhr | Fr: 10-14 Uhr

Termine für Beglaubigungen oder Ähnliches können nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung wahrgenommen werden.