30. Juni 2015
Die Beschwerdekommission
Die Beschwerdekommission besteht zur Hälfte aus studentischen Vertreter*innen und nimmt Beschwerden der Studet*innen und Angehörigen der Hochschulen entgegen, die sich explizit mit der organisatorischen Einbringung der Lehre beschäftigen. Beispiele für solche Mängel können sein:
- Die für das Semester vorgesehenen Pflichtlehrveranstaltungen werden nicht angeboten.
- Veranstaltungen fallen regelmäßig aus.
- Der Laborbetrieb ist dauerhaft eingeschränkt.
- Termine für in dem Studienabschnitt erforderliche Prüfungen werden nicht angeboten.