Das Studierendenparlament (kurz: StuPa) ist das höchste beschlussfassende Organ der verfassten Studierendenschaft. Es wird von allen Studierenden der FH Münster im November eines jeden Jahres gewählt und hat 17 Sitze.
Die Sitzungen des Studierendenparlaments finden in der Regel einmal im Monat statt (nicht in den Sommerferien) und sind öffentlich, so dass Interessierte die Möglichkeit haben diesen beizuwohnen. Der Sitzungstermin und -ort, sowie die jeweilige Tagesordnung wird an dieser Stelle spätestens eine Woche vor dem Sitzungstermin bekannt gemacht.
Der Sitzungskalender des Parlaments weist zZ. folgende geplante Sitzungen aus: Do. 21.01.2021 / Do. 18.02.2021 / Do. 18.03.2021
Die nächste Sitzung des Studierendenparlaments findet am Donnerstag den 21.01.2021 um 18:15 Uhr, wegen der anhaltenden Corona-Pandemie als Zoom-Meeting, statt. Die Sitzung ist (hochschul-) öffentlich.
Interessierte, die daran teilnehmen möchten, können unter buero@astafh.de einen Teilnahmelink erhalten.
Tagesordnung der Sitzung:
Es liegt ein Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung um einen weiteren TOP aus dringlichen Gründen („Unaufschiebbarkeit“) nach § 11 Abs. 2 der Geschäftsordnung vor. (siehe neuer TOP 9)
Das StuPa arbeitet und handelt wie ein richtiges Parlament. Das StuPa hat das Budgetrecht und hat damit die Aufgabe den Haushalt der Studierendenschaft festzulegen und seine Einnahmen und Ausgaben zu kontrollieren. Der Haushalt umfasst unter anderem die Gelder für das Semesterticket, die Löhne, Gehälter und Aufwandsentschädigungen für die Beschäftigten und Referent*innen, die Kosten für die Service- und Bildungsangebote und die Gelder der Fachschaftsräte.
Das StuPa wählt die Regierung bzw. das Exekutivorgan der Studierendenschaft – das ist der Allgemeine Studierendenausschuss, kurz AStA. Das passiert unmittelbar nach der Entlastung des vorherigen AStA im Februar eines jeden Jahres. Das Studierendenparlament wählt erst den AStA-Vorsitz und die*den AStA-Finanzreferent*in und bestätigt anschließend die Ernennung von AStA-Referent*innen und die Stellvertretung des AStA-Vorsitzes.
Das StuPa kontrolliert den AStA bei all seinen Tätigkeiten. Der AStA ist dem StuPa zu allen Punkten auskunftspflichtig und muss von ihm entlastet werden.
In der Amtsperiode 2021 wird der AStA von einer Koalition der Listen Campus FHair, Liste Steinfurt und Die Liste (noch) unter dem Vorsitz von Philipp Terstappen (CFH) geführt. Die Wahl des AStA 2021 findet im Februar statt.
Außerdem beschließt das Studierendenparlament über größere Projekte und über Angelegenheiten der Studierendenschaft von größerer Bedeutung, z.B. die Durchführung einer Urabstimmung oder Änderungen am Semesterticket. Bei Bedarf kann das StuPa auch die Ordnungen der Studierendenschaft ändern, wie zum Beispiel die Sozialdarlehensordnung, die Wahlordnung oder die Beitragsordnung.
Die Wahlen zum Studierendenparlament finden jährlich und in der Regel an drei aufeinander folgenden Tagen in der vorletzten Woche im November statt. Alle Studierenden der FH Münster (außer Zweit- und Gasthörende) haben das Recht sich zur Wahl aufzustellen.
Das Wahlsystem ist eine Kombination aus Verhältniswahl und Personenwahl. Das bedeutet, die Studierenden, die sich zur Wahl stellen, schließen sich in der Regel zu verschiedenen Listen zusammen, um (politische) Interessen gemeinsam als Gruppe vertreten zu können. Das Wahlrecht begünstigt Gruppen. Auch Ein-Personen-Listen, also Einzelkandidaturen, sind möglich, haben aber geringere Chancen ins Parlament gewählt zu werden.
Formulare zur Kandidatur werden hier auf der Homepage des AStA zum Download zur Verfügung gestellt und werden auch von den Fachschaftsräten verteilt. Die Kandidaturen müssen vor einem bestimmten Stichtag um 12 Uhr mittags (keine Sekunde später!) schriftlich bei der Wahlleitung im AStA-Büro erklärt werden.
Genaue Daten werden rechtzeitig vom AStA bekannt gegeben.
Jede*r Student*in (außer Zweit- und Gasthörende) hat dann bei der Wahl eine Stimme die er*sie auf einer der Listen für eine*n Kandidaten*in abgeben kann.
Die Verteilung der 17 Sitze im StuPa erfolgt nach der Anzahl der Stimmen die eine Liste als Ganzes erhalten hat. Das heißt, die Summe aller Stimmen der einzelnen Kandidaten*innen auf dieser Liste bestimmt die Zahl der Sitze, die diese Liste im StuPa erhält (Ausgezählt wird nach dem D’Hondtschen Höchstzahlverfahren.). Die Legislaturperiode beträgt 1 Jahr und beginnt mit dem Dezember nach der Wahl und läuft bis November des Folgejahres.
Die amtierende Parlamentspräsidentin für die Amtsperiode 2021 ist Nicole Reichert (LiST).
Campus FHair (CFH) – 7 Sitze
Eugen Dyck – FB Wirtschaft
Stefanie Bieke – FB Sozialwesen
Carina Verhufen – FB Sozialwesen
Philipp Terstappen – FB Sozialwesen
Jonas Barthel – FB Sozialwesen
Benjamin Meyer zum Alten Borgloh – FB Sozialwesen
Alexander Petrick – FB Sozialwesen
BauING (Bau) – 3 Sitze
Johanna Reinhardt – FB Bauingenieurwesen
Jamie Hayes – FB Bauingenieurwesen
Janne Strauß – FB Bauingenieurwesen
Liste Steinfurt (LiST) – 2 Sitze (*)
Nicole Reichert – FB Physikingenieurwesen
Sarah Wellers – FB Physikingenieurwesen
Wirtschaft (WiWi) – 2 Sitze
Leon Lötte – FB Wirtschaft
Ulrike Steinle – FB Wirtschaft
Die Liste (Amadeus) – 3 Sitze (*)
Marc Wiegand – FB Elektrotechnik und Informatik
Jan Winkelkotte – FB Chemieingenieurwesen
Marius Fischer – FB Elektrotechnik und Informatik
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SP 2013-06-20
SP 2013-07-04
SP 2013-10-01
SP 2013-11-06
An dieser Stelle findest du die Satzung und alle aktuell gültigen Ordnungen der Studierendenschaft zum Download.
Satzung der Studierendenschaft in der Fassung vom 26.04.2018
Änderungen zur Satzung der Studierendenschaft, beschlossen in der StuPa-Sitzung vom 21.01.2021 (noch nicht in Kraft getreten)
Beitragsordnung der Studierendenschaft in der Fassung vom 03.11.2020 (für das SoSe 2021)
Beitragsordnung der Studierendenschaft in der Fassung vom 06.05.2020 (für das WiSe 2020/21)
Finanzordnung der Studierendenschaft in der Fassung vom 06.05.2020
Finanzordnung der Fachschaftsräte in der Fassung vom 06.05.2020
Geschäftsordnung des Studierendenparlaments in der Fassung vom 29.07.2020
Reisekostenordnung in der Fassung vom 06.05.2020
Sozialdarlehensordnung in der Fassung vom 06.05.2020
Urabstimmungsordnung in der Fassung vom 10.06.2020
Wahlordnung der Studierendenschaft in der Fassung vom 10.06.2020
Wahlordnung der Fachschaftsräte in der Fassung vom 10.06.2020