Es besteht die Möglichkeit, einen Monat vor Kursbeginn, eine Teilkostenerstattung in Höhe von 75€ deines Sprachkurses (außer Deutschkurse) über das International Office der FH Münster zu beantragen. Alle Informationen und notwendigen Unterlagen dazu findest du unter Kostenerstattung Fremdsprachkurse.
Wann?
Die Kurse finden zweimal wöchenlich, Dienstags und Donnerstags von 18:15 bis 19:45 Uhr vom 04.05.2021 bis zum 29.06.2021 statt.
Anmeldung
Aktueller Status der Kursanmeldung
Diese Tabelle zeigt die aktuellen Anmeldezahlen der Sprachkurse. Ihr könnt euch aber für einen Kurs für fast jede lebende Sprache anmelden, wenn es sieben Teilnehmer*innen gibt, kann der Kurs stattfinden.
Der genaue Stand der Anmeldungen in Spanisch, Englisch, Italienisch und Französisch kann aufgrund der Zeit variieren, die die Studierenden für die Ablegung der Einstufungstests und die Diskussion der Ergebnisse benötigen.
Bis jetzt gibt es für folgende Sprachen Anmeldungen:
Sprache | Tag | Datum | Uhrzeit | Teilnehmende
(min 7) voraussichtlicher Preis |
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Japanisch A1 | Dienstags und Donnerstags | 04.05.2021 – 29.06.2021 | 18:14 – 19:45 | 1/15 | |
Koreanisch A1 | Dienstags und Donnerstags | 04.05.2021 – 29.06.2021 | 18:14 – 19:45 | 1/15 |
Language | Days | Date | Time | Participants
(min 7) Stimated price |
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Tuesdays and Thrusdays | 04.05.2021 – 29.06.2021 | 18:14 – 19:45 |
Das Studierendenparlament (kurz: StuPa) ist das höchste beschlussfassende Organ der verfassten Studierendenschaft. Es wird von allen Studierenden der FH Münster im November eines jeden Jahres gewählt und hat 17 Sitze.
Die Sitzungen des Studierendenparlaments finden in der Regel einmal im Monat statt (nicht in den Sommerferien) und sind öffentlich, so dass Interessierte die Möglichkeit haben diesen beizuwohnen. Der Sitzungstermin und -ort, sowie die jeweilige Tagesordnung wird an dieser Stelle spätestens eine Woche vor dem Sitzungstermin bekannt gemacht.
Der Sitzungskalender des Parlaments weist zZ. folgende geplante Sitzungen aus: Do. 21.01.2021 / Do. 18.02.2021 / Do. 18.03.2021
Die nächste Sitzung des Studierendenparlaments findet am Donnerstag den 21.01.2021 um 18:15 Uhr, wegen der anhaltenden Corona-Pandemie als Zoom-Meeting, statt. Die Sitzung ist (hochschul-) öffentlich.
Interessierte, die daran teilnehmen möchten, können unter buero@astafh.de einen Teilnahmelink erhalten.
Tagesordnung der Sitzung:
Es liegt ein Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung um einen weiteren TOP aus dringlichen Gründen („Unaufschiebbarkeit“) nach § 11 Abs. 2 der Geschäftsordnung vor. (siehe neuer TOP 9)
Das StuPa arbeitet und handelt wie ein richtiges Parlament. Das StuPa hat das Budgetrecht und hat damit die Aufgabe den Haushalt der Studierendenschaft festzulegen und seine Einnahmen und Ausgaben zu kontrollieren. Der Haushalt umfasst unter anderem die Gelder für das Semesterticket, die Löhne, Gehälter und Aufwandsentschädigungen für die Beschäftigten und Referent*innen, die Kosten für die Service- und Bildungsangebote und die Gelder der Fachschaftsräte.
Das StuPa wählt die Regierung bzw. das Exekutivorgan der Studierendenschaft – das ist der Allgemeine Studierendenausschuss, kurz AStA. Das passiert unmittelbar nach der Entlastung des vorherigen AStA im Februar eines jeden Jahres. Das Studierendenparlament wählt erst den AStA-Vorsitz und die*den AStA-Finanzreferent*in und bestätigt anschließend die Ernennung von AStA-Referent*innen und die Stellvertretung des AStA-Vorsitzes.
Das StuPa kontrolliert den AStA bei all seinen Tätigkeiten. Der AStA ist dem StuPa zu allen Punkten auskunftspflichtig und muss von ihm entlastet werden.
In der Amtsperiode 2021 wird der AStA von einer Koalition der Listen Campus FHair, Liste Steinfurt und Die Liste (noch) unter dem Vorsitz von Philipp Terstappen (CFH) geführt. Die Wahl des AStA 2021 findet im Februar statt.
Außerdem beschließt das Studierendenparlament über größere Projekte und über Angelegenheiten der Studierendenschaft von größerer Bedeutung, z.B. die Durchführung einer Urabstimmung oder Änderungen am Semesterticket. Bei Bedarf kann das StuPa auch die Ordnungen der Studierendenschaft ändern, wie zum Beispiel die Sozialdarlehensordnung, die Wahlordnung oder die Beitragsordnung.
Die Wahlen zum Studierendenparlament finden jährlich und in der Regel an drei aufeinander folgenden Tagen in der vorletzten Woche im November statt. Alle Studierenden der FH Münster (außer Zweit- und Gasthörende) haben das Recht sich zur Wahl aufzustellen.
Das Wahlsystem ist eine Kombination aus Verhältniswahl und Personenwahl. Das bedeutet, die Studierenden, die sich zur Wahl stellen, schließen sich in der Regel zu verschiedenen Listen zusammen, um (politische) Interessen gemeinsam als Gruppe vertreten zu können. Das Wahlrecht begünstigt Gruppen. Auch Ein-Personen-Listen, also Einzelkandidaturen, sind möglich, haben aber geringere Chancen ins Parlament gewählt zu werden.
Formulare zur Kandidatur werden hier auf der Homepage des AStA zum Download zur Verfügung gestellt und werden auch von den Fachschaftsräten verteilt. Die Kandidaturen müssen vor einem bestimmten Stichtag um 12 Uhr mittags (keine Sekunde später!) schriftlich bei der Wahlleitung im AStA-Büro erklärt werden.
Genaue Daten werden rechtzeitig vom AStA bekannt gegeben.
Jede*r Student*in (außer Zweit- und Gasthörende) hat dann bei der Wahl eine Stimme die er*sie auf einer der Listen für eine*n Kandidaten*in abgeben kann.
Die Verteilung der 17 Sitze im StuPa erfolgt nach der Anzahl der Stimmen die eine Liste als Ganzes erhalten hat. Das heißt, die Summe aller Stimmen der einzelnen Kandidaten*innen auf dieser Liste bestimmt die Zahl der Sitze, die diese Liste im StuPa erhält (Ausgezählt wird nach dem D’Hondtschen Höchstzahlverfahren.). Die Legislaturperiode beträgt 1 Jahr und beginnt mit dem Dezember nach der Wahl und läuft bis November des Folgejahres.
Die amtierende Parlamentspräsidentin für die Amtsperiode 2021 ist Nicole Reichert (LiST).
Campus FHair (CFH) – 7 Sitze
Eugen Dyck – FB Wirtschaft
Stefanie Bieke – FB Sozialwesen
Carina Verhufen – FB Sozialwesen
Philipp Terstappen – FB Sozialwesen
Jonas Barthel – FB Sozialwesen
Benjamin Meyer zum Alten Borgloh – FB Sozialwesen
Alexander Petrick – FB Sozialwesen
BauING (Bau) – 3 Sitze
Johanna Reinhardt – FB Bauingenieurwesen
Jamie Hayes – FB Bauingenieurwesen
Janne Strauß – FB Bauingenieurwesen
Liste Steinfurt (LiST) – 2 Sitze (*)
Nicole Reichert – FB Physikingenieurwesen
Sarah Wellers – FB Physikingenieurwesen
Wirtschaft (WiWi) – 2 Sitze
Leon Lötte – FB Wirtschaft
Ulrike Steinle – FB Wirtschaft
Die Liste (Amadeus) – 3 Sitze (*)
Marc Wiegand – FB Elektrotechnik und Informatik
Jan Winkelkotte – FB Chemieingenieurwesen
Marius Fischer – FB Elektrotechnik und Informatik
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SP 2020-12-03
SP 2021-01-21
SP 2021-02-18
SP 2021-03-18
SP 2021-04-xx
SP 2021-05-xx
SP 2021-06-xx
SP 2021-10-xx
SP 2021-11-xx
SP 2019-12-05
SP 2020-01-22
SP 2020-02-25
SP 2020-05-06
SP 2020-06-10
SP 2020-07-29
SP 2020-10-06
SP 2020-11-03
SP 2018-12-12
SP 2019-01-24
SP 2019-02-21
SP 2019-03-21
SP 2019-04-25
SP 2019-05-29
SP 2019-06-26
SP 2019-10-09
SP 2019-11-07
SP 2017-12-07
SP 2018-01-24
SP 2018-02-21
SP 2018-03-28
SP 2018-04-26
SP 2018-05-23
SP 2018-06-28
SP 2018-07-27-ao
SP 2018-10-11
SP 2018-11-08
SP 2016-12-07
SP 2017-01-18
SP 2017-02-21
SP 2017-03-23
SP 2017-04-12
SP 2017-05-03
SP 2017-05-31
SP 2017-07-05
SP 2017-09-20
SP 2017-10-25
SP 2017-11-21-ao
SP 2015-12-08
SP 2016-01-19
SP 2016-02-23
SP 2016-03-22
SP 2016-04-27
SP 2016-05-25
SP 2016-06-22
SP 2016-10-05
SP 2016-11-03-ao
SP 2016-11-09
SP-2014-12-09
SP 2015-01-22
SP 2015-02-24
SP 2015-03-24
SP 2015-04-28
SP 2015-05-26
SP 2015-06-23
SP 2015-10-05
SP 2015-11-02
SP 2013-12-17
SP 2014-01-14
SP 2014-02-18
SP 2014-03-18
SP 2014-04-22
SP 2014-06-24
SP 2014-10-07
SP 2014-11-14
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SP 2013-01-08
SP 2013-02-20
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SP 2013-05-23
SP 2013-06-20
SP 2013-07-04
SP 2013-10-01
SP 2013-11-06
Wegen eines kurzfristigen Gerichtstermins der Anwältin fällt die telefonische Rechtsberatung am kommenden Montag (14.12.) leider aus.
Ihr könnt euch aber ausnahmsweise einen Tag später, am Dienstag den 15.12. wie immer von 12 bis 14 Uhr durch unsere Anwältin telefonisch beraten lassen!
Letztmalig ist die Anwältin in diesem Jahr am Montag den 21.12. zu erreichen und dann erst wieder im neuen Jahr am 04.01.2021!
Die Sozialberatung hat von Montag 16.11. bis Mittwoch 18.11. geschlossen. Die Rechtsberatung durch die Anwältin ist davon nicht betroffen und findet am Montag ganz normal telefonisch über 0251-8364998 statt!
Die Rechtsberatung am Montag, den 2. November 2020 und am 9. November 2020 muss wegen außer Haus Termine der Anwältin leider entfallen.
Die Rechtsberatung kann danach ab dem 16.11. wieder montags von 12-14 Uhr über die Nummer 0251-8364998 erreicht werden. Termine für „face-to-face“-Gespräche mit der Rechtsanwältin müssen leider zZ. entfallen!!
Die Rechtsberatung findet wieder in Präsenz statt. Um einen Termin zu erhalten ist es zwingend notwendig, sich vorher über die Nummer 0251-8364977 anzumelden.
Bei rechtlichen Problemen und Fragen hat der AStA ein passendes Angebot:
Der AStA bietet im Beratungsraum des AStA im Johann-Krane-Weg 23 (Raum 026, Erdgeschoss) in Münster eine für Studierende der Fachhochschule kostenlose Rechtsberatung an. Die Rechtsanwältin Karin Piene kann euch in Fragen zum Mietrecht, Sozialrecht, Vertragsrecht und ähnliches kompetent beraten.
Montag 12:00 Uhr – 14:00 Uhr
AStA-Beratungsraum (Raum 026)
Johann-Krane-Weg 23
48149 Münster
Tel.: 0251 – 83 64 998
Das AStA-Büro in der Robert-Koch-Str. 30 in Münster ist am Mittwoch den 20.11.2019 wegen eines Außerhaustermins ganztägig geschlossen.
Die Sozialberatung ist wie immer über die Nummer 0251-8364977 zu erreichen.
Die AStA-Sitzung von 12 bis 14 Uhr findet im Erdgeschoss der Bücherei in Steinfurt statt.
Das feministische Aktionssemester ist beendet. Vielen Dank für dein Interesse!
Im kommenden Sommersemester wird wieder ein Aktionssemester stattfinden, über die Planungen halten wir euch hier auf dem Laufenden.
Die BAföG- und Sozialberatung des AStA fällt vom 16.09. bis einschließlich 24.09. wegen einer Fortbildung aus!
Dass es in Münster noch Menschen gibt, die bereit sind, in aktionistischem Protest für eine lebendige, bunte Stadt und gegen rücksichtslose Entwicklungspläne der Verantwortlichen in der Politik einzustehen, ist ein großes Glück. In einer Stadt wie der unseren, in der sich die Lage auf dem Immobilienmarkt immer mehr zuspitzt, und in der die Kommunalpolitik keinerlei nennenswerte Anstalten zu einer Entspannung macht, braucht es Engagement wie das der Besetzer*innen des Gebäudes an der Hafenstraße 70, genannt „Zentrale“. Die Baute, bis dato ungenutzt im Besitz der Deutschen Bahn, wurde in der Zeit der Besetzung zu einem kulturellen Begegnungsort, die gleichzeitig auf gewichtige Probleme der Münsteraner Gesellschaft aufmerksam machte.
Umso beklagenswerter ist es, dass die Polizei die friedliche Umnutzung des jetzt wieder brach liegenden Gebäudes nun mit einer Räumung beendete. Der AStA der FH Münster bedauert, dass die Behörden sich zu diesem Schritt entschlossen haben, und solidarisiert sich mit den Besetzer*innen. Weiterhin schließen wir uns der Forderung nach Straffreiheit an, die glücklicherweise auch schon von einigen Lokalpolitiker*innen gestellt wurde. Der mutige Protest der Besetzer*innen und der damit verbundene Hinweis auf die Versäumnisse etablierter Entscheidungsträger*innen verdienen Respekt. Auch der AStA der FH Münster wird sich weiterhin dem gemeinsamen Anliegen verschreiben, die Gentrifizierung, Zerstörung von freien Kulturräumen und systematische Überteuerung von Wohnraum in unserer Stadt zu beenden. Friede den Hütten, Krieg den Palästen!
Philipp Terstappen
Referent für Sozialpolitik
Die Sozialberatung hat von Montag, dem 08.07. bis einschließlich Freitag, dem 19.07.2019 geschlossen!
Am heutigen 27. Juni jährt sich zum 50. Mal der Aufstand in der Christopher Street in New York. Wir wünschen allen Happy Gay Pride!
Ihr habt schon immer gewusst, dass CSD der „Christopher Street Day“ ist. Aber wusstet ihr auch wie er entstanden ist und wo dieser merkwürdige Name herkommt?? Dann lest unsere kleine Anekdote:
Der „Christopher Street Day“ (CSD) ist ein Fest-, Gedenk- und Demonstrationstag von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern (LGBT). An diesem Tag wird für die Rechte dieser Gruppen sowie gegen Diskriminierung und Ausgrenzung demonstriert.
Die Bezeichnung „Christopher Street Day“ ist nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz üblich. In anderen Ländern wird meist von „Gay Pride“ und „Pride Parades“ gesprochen.
Wie ist der CSD entstanden?
In den 1960er-Jahren kam es in New York und anderen US-Städten immer wieder zu gewalttätigen Razzien in Schwulenlokalen. Dabei wurde die Identität der Besucher eines Lokals festgestellt (und bisweilen öffentlich gemacht), und es kam zu Verhaftungen und Anklagen wegen „anstößigen Verhaltens“. Auch gab es mitunter spezielle Gesetze, die sich gegen LGBTs wendeten. So war es zB in New York verboten, alkoholische Getränke an eine Gruppe von mehr als 3 LGBTs auszuschenken, was im Prinzip darauf abzielte „Schwulenbars“ und ähnlich Treffpunkte zu unterbinden.
In der Nacht vom 27. auf den 28. Juni 1969 fand eine Razzia in der Szene-Bar „Stonewall Inn“ in der Christopher Street im Westvillage auf Manhatten Island, New York City, statt, die an diesem Abend auch von zahlreichen Transvestiten und Drag Queens besucht wurde. An diesem Tag sollen sich besonders viele Schwule in New York aufgehalten haben, weil zuvor die Beerdigung einer Schwulenikone stattgefunden hatte: die Schauspielerin Judy Garland. (Regenbogenfahne! Ihr versteht schon…)
An diesem Riesenereignis zur Beerdigung nahmen 22.000 Menschen, davon geschätzt 12.000 LGBTs, teil.
Die Besucher des „Stonewall Inn“ ließen sich das Vorgehen der Polizei nicht gefallen, und die Polizisten wurden gewaltsam vertrieben. Die Polizei rief nach Verstärkung und die ganze Nacht hindurch kam es zu unruheartigen Tumulten in den Straßen rund um das „Stonewall Inn“.
Die Ereignisse führten zu einer breiten Solidarisierung im New Yorker Schwulenviertel, und auch in den Folgetagen leisteten die LGBTs den verstärkten Polizeitruppen erfolgreich Widerstand. Erst nach fünf Tagen beruhigte sich die Situation.
Im folgenden Jahr organisierte die „Gay Liberation Front“ im Gedenken an den Tag des Stonewall-Aufstand in der Christopher Street einen Marsch vom Greenwich Village zum Central Park. Zwischen 5.000 und 10.000 Menschen nahmen an diesem Marsch teil. Damit war die Tradition des „Christopher Street Days“ begründet, mit der viele Gay-Pride-Bewegungen seither im Sommer das Andenken an diesen Wendepunkt in der Geschichte der Diskriminierung von LGBTs feiern.
In Deutschland stand seit der Nazi-Zeit homosexuelle Handlungen zwischen Männern (nicht zwischen Frauen) unter Strafe. Viele schwule Männer endeten im KZ. Auch nach 1945 wurde der Nazi-§ 175 in der Bundesrepublik Deutschland nicht abgeschafft. Erst Ende der 60er Jahre wurde eine gesellschaftliche Liberalisierung spürbar, sodass der Bundestag am 25. Juni 1969, also drei Tage vor den Unruhen in New York, den § 175 entschärfte. Sexuelle Betätigung zwischen Männern wurde nun nur noch bestraft, wenn einer der Männer unter 21 und der andere Mann über 21 Jahre alt war. (Die Änderung der Volljährigkeit von 21 auf 18 führte 1973 zur Absenkung des Strafbarkeitsalters auf unter 18 und über 18 Jahre.)
Die erste dokumentiert Gay Pride Demo in Deutschland gab es übrigens am 29. April 1972 und zwar in: MÜNSTER!!
Die ersten regelmäßigen CSDs in Deutschland begannen mit Veranstaltungen und Demos ab dem 30. Juni 1979 in Bremen, Köln und Berlin, also 10 Jahre nach den New Yorker Ereignissen, statt.
Übrigens wurde der § 175 in der Bundesrepublik Deutschland erst am 10. März 1994 komplett aufgehoben…
2002 wurden alle Nazi-Urteile gegen LGBTs für Unrecht erklärt und aufgehoben.
2017 wurden auch alle Nachkriegsurteile gegen LGBTs aufgehoben und den Verurteilten, sofern sie noch lebten, eine Entschädigung zugesprochen.
Ferienbedingt findet von Montag, den 25.02. bis einschließlich Montag, den 11.03. keine Sozialberatung statt!
Die Zukunft des ehemaligen Finanzamts an der Münzstraße ist schon seit geraumer Zeit ein kontroverses Thema in der örtlichen Politik in Münster – wobei sich nicht erschließt, wieso eigentlich. Die chronische Wohnraumknappheit in Münster, unter der vor allem Studierende zu leiden haben, ist keine Neuigkeit. Welchem Zweck also freiwerdende Räume in der Stadt sinnvollerweise zugeführt werden könnten, liegt eigentlich auf der Hand.
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW hat sich hingegen entschlossen, die Wohnraumsituation noch weiter zu verschärfen, indem die Räumlichkeiten an der Münzstraße nun für Einrichtungen der Universität genutzt werden sollen. Fadenscheinig ist bei dieser offensichtlichen Verschleppung von Problemen von „Eigenbedarf“ die Rede. Die Landesregierung aus CDU und FDP hat vor nur einem Monat noch einen Antrag mit dem virtuosen Titel „Studentisches Wohnen für die Zukunft in NRW stärken und Perspektiven entwickeln!“ in den Landtag eingebracht. Das ist vor dem Hintergrund der Posse, die gerade in Münsters Innenstadt zuträgt, der reinste Hohn gegenüber den Studierenden, deren Wohnungssuche sich von Semester zu Semester schwieriger gestaltet.
Auch das Verhalten der Universität in der Sache ist äußerst fragwürdig. Anstatt alternative Möglichkeiten zur Unterbringung ihrer Einrichtungen in Erwägung zu ziehen, arbeiten die Verantwortlichen der WWU überheblich und arrogant gegen die Interessen der eigenen Studierendenschaft. Der AStA der Fachhochschule Münster steht hinter dem AStA der Universität, der bereits mehrfach die Schaffung von Wohnraum an der Münzstraße öffentlich gefordert hat. Es ist bedauerlich, dass die Verantwortungsträger*innen in der Politik offensichtlich nur an Augenwischerei statt an wirklichen Problemlösungen interessiert sind.
Philipp Terstappen
Referent für Sozialpolitik